10.11.08

Erbschaftssteuer auf Bundesebene

Wenn das oberste Prozent der Steuerpflichtigen gleich viel Vermögen auf sich vereinigt wie 95% aller Steuerpflichtigen zusammen besitzen* ...
... dann kann man nur noch die restlichen 4% der Steuerpflichtigen dem 'Mittelstand' zuordnen.
* Tatsache im Kanton Zürich 2003, Tendenz verschärfend...

Der Zürcher Ökonom Hans Kissling fordert eine nationale Erbschaftssteuer die Erbschaften über 1 Mio. Fr. pro Person mit 50% besteuert.
Demzufolge würde ein Erbe von 10 Mio. wenn es gleichmässig auf 10 Erben verteilt wird nicht besteuert. Wenn 10 Mio. an 2 Erben gehen, würden 4 Mio. der Allgemeinheit zugute kommen.
Diese Einnahmen sollen dazu verwendet werden die Steuern auf kleine und mittlere Einkommen zu senken.

Das Hauptargument ist die Feudalisierungstendenz die heute eine grosse Gefahr für Demokratie und Wirtschaft darstellt.
Beispiel Zürich im Jahr 2003: Die 3 reichsten Zürcher haben mehr als die ärmere Hälfte der Bevölkerung zusammen.
Seither ist das Ungleichgewicht noch extremer geworden.

1 Kommentar:

  1. Wenn man die Spitze der Superreichen betrachtet wäre es, denke ich, sinnvoll den Vorschlag mit einer gewissen Progression zu ergänzen.
    Wenn einzelne Personen mehr als 100 Mio. Franken an Werten der Nutzung durch Andere vorenthalten dürfen hat die Chancengleichheit keine Chance. Die Wirtschaft ist behindert.
    Anwartschaften von über 10 Mio SFr. müssten deshalb zu mehr als 50% besteuert werden.

    Pro 10 Mio zB. 5% mehr.
    1. Mio 0%
    2. - 10. Mio 50%
    11. - 20. Mio 55%
    21. - 30. Mio 60%
    usw.
    bis 100% ab der 111. Million einer Anwartschaft für eine Person.
    Dadurch könnte eine Person maximal 111 Mio. Fr. erben. Den Rest erhielte die Allgemeinheit zurück.

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